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TÜV GUTACHTEN UND EINTRAGUNG

TÜV Abnahme nach den Umbauten 

Sie möchten nicht nur Felgen Upgraden sondern auch eine Fahrwerksänderung durchführen und das alles LEGAL?
Wir möchten Ihnen den Weg zum TÜV ersparen und bieten Ihnen folgende Leistungen an...


Erstellung Kombigutachten 

Dein Fahrzeug wird von uns in ein TÜV konformes Setup gebracht.

Anschliessend erstellen wir in Zusammenarbeit mit dem TÜV Austria ein Gesamtgutachten in dem alle Umbauten erfasst werden 

Mit diesem Gesamtgutachten kannst du selbst einen Termin bei deiner zuständigen Landesprüfstelle ausmachen und die Änderungen problemlos in deinen Fahrzeugpapieren eintragen lassen.

Kombinationsgutachten Button

Unsere Leistungen rund ums Typisieren:

Ihr Fahrzeug wird von uns Verschrenkt und durchläuft alle Arbeiten die notwendig sind um eine Problemlose Typisierung zu garantieren. 


  • Rad/Reifen & Gewindefahrwerk
  • Rad/Reifen & Federn
  • Zusätzliche Anbauteile 

ELFERWERK SORGLOSPAKET 

Dein Fahrzeug wird TÜV konform abgestimmt und es wird von uns ein Gesamtgutachten erstellt.

Anschließend sorgen WIR uns um die Eintragung der Umbauten bei der zuständigen Landesprüfstelle

Du brauchst dich um NICHTS kümmern! 

 

ALL IN ONE Typisierung

ALL IN ONE

Wir erledigen alles für dich!


  • Erstellung eines Kombigutachtens
  • TÜV Abnahme im Haus
  • Hin- und Rückfahrt zur Landesprüfstelle 

FAQ Typisierung und Eintragung

Die Typisierung eines Fahrzeugs ist der Prozess der behördlichen Überprüfung und Genehmigung der Fahrzeugumbauten.
Kurz gesagt: die Eintragung der geänderten Bauteile in den Fahrzeugpapieren.

Eine Typisierung und Eintragung ist notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Änderungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ohne diese Genehmigungen kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

Grundsätzlich müssen alle Änderungen am Fahrzeug eingetragen werden. 
Ausgenommen sind

  • Bauteile mit ECE Genemigung
  • Teile mit Fahrzeugspezifischer ABE (Falls diese auch in Österreich gültig ist).
    Die ABE ist jedoch nur in Kombination mit Serienteilen gültig. Bei zusätslichen Umbauten müssen auch Teile mit ABE Eingetragen werden wenn diese sich gegenseitig beeinflussen.
    z.B.: Felgen, Fahrwerk, Spurplatten oder Ansaugung und Abgasanlage

Der Ablauf einer Eintragung kann sich je nach Art der Umbauten stark unterscheiden.

Grundsätzlich funktioniert die Typisierung aber Wiefolgt:

  1. Dein Fahrzeug wird von uns gemäß Herstellervorgaben und gesätzlichen Rahmenbedingungen umgebaut.
  2. Falls notwendig, z.B. bei mehreren Umbauten die sich technisch beeinflussen (Fahrwerk + Felgen, Ansaugung + Auspuff), wird ein Kombinationsgutachten in zusammenarbeit mit dem TÜV Austria erstellt in dem alle Umbauten fahrzeugspezifisch erfasst werden.
  3. Wir führen dein Fahrzeug bei der zuständigen Landesprüfstelle vor. Von dieser werden dann alle Änderungen in den Papieren eingetragen. 

Natürlich kannst du dein Fahrzeug auch selbstständig bei der Landesprüfstelle vorfahren.

Folgende Dokumente werden auf jeden Fall benötigt:

  • Typen- und Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Gutachten der verbauten Teile

Je nach Art der Umbauten kann zusätzlich, unter anderem, verlangt werden:

  • Kombinationsgutachten (z.B. vom TÜV Austria)
  • Einbaubestätigung einer Fachwerkstatt
  • Bestätigung der Spur- und Scheinwerfereinstellung nach Tiefer- oder Höherlegung
  • Falls das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen oder abgemeldet ist:
    • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Vollmacht des Zulassungsbesitzers

Die Dauer kann variieren, je nach Umfang der Umbauten und der Auslastung der Prüfstellen. In der Regel dauert die Eintragung bei den Landesprüfstellen 15 bis 60 Minuten.

Jedoch kann es oft mehrere Wochen oder sogar Monate dauern bis man einen Termin bekommt.

Die Kosten variieren stark je nach Art und Umfang der Umbauten.
Für eine genaue Auskunft, schreibe uns an besten eine kurze Nachricht mit deinen Fahrzeugdaten und den Umbauten die du vor hast durchzuführen:

Jetzt anfragen

Wenn Umbauten nicht typisiert oder eingetragen werden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr legal im Straßenverkehr betrieben werden darf. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz.

Häufige Gründe für eine Ablehnung sind unzureichende technische Dokumentation, Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsmängel oder unzulässige Modifikationen.

 

Ja, die Anforderungen können sich je nach Bundesland unterscheiden. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften und Regelungen zu kennen und zu beachten.